Datenschutzerklärung

I. Name und Anschrift des Verantwortlichen

Grundschule Cirksena
Cirksenastr. 111
26723 Emden
Telefon: 04921/872300
E-Mail: [email protected]

Vertretungsberechtigt
Sven Ocken, Schulleiter

II. Kontaktdaten der oder des Datenschutzbeauftragten

Telefon: 04921/872303
E-Mail: [email protected]

III. Bereitstellung der Website und Erstellung von Logfiles

Bei jedem Aufruf unserer Internetseite erfasst unser System automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners. Folgende Daten werden hierbei erhoben:

  1. Datum und Uhrzeit des Zugriffes
  2. Die IP-Adresse des Nutzers
  3. Die Betriebssystemversion des Nutzers
  4. Der Browsertyp des Nutzers
  5. Die vom Nutzer aufgerufene Seite


Die Daten werden in den Logfiles unseres Systems gespeichert. Eine Speicherung dieser Daten zusammen mit anderen personenbezogenen Daten des Nutzers findet nicht statt. Zweck der Datenspeicherung ist die technische Optimierung unserer Internetseite. Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten ist Art. 6 Abs.1 lit.f DSGVO.

Die Daten werden für zwei Monate gespeichert, sie werden lediglich statistisch ausgewertet.


IV. Verwendung von Cookies

Beim Aufruf unserer Seiten wird ein Session-Cookie gesetzt, das die Identität der Browser-Sitzung auf Ihrem Rechner festhält und nach Ende der Browser-Sitzung wieder von Ihrem Rechner gelöscht wird. Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die von Ihrem Browser auf Ihrem Rechner gespeichert wird. Die Verwendung des Session-Cookies erfolgt aus technischen Gründen und dient der Optimierung der Darstellung unserer Seiten in Ihrem Browser. Diese Information steht in späteren Browser-Sitzungen nicht mehr zur Verfügung.

Die durch diese Cookies verarbeiteten Daten sind für die genannten Zwecke zur Wahrung unserer berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO erforderlich. Diese bestehen in einer technischen Optimierung der Bereitstellung unserer Internetseite.

Es besteht die Möglichkeit, den Browser so einzustellen, dass keine Cookies gespeichert werden. In diesem Fall besteht allerdings die Möglichkeit, dass Sie nicht den vollen Funktionsumfang unserer Internetseiten nutzen können.

 

V. Speicherung personenbezogener Daten bei Kontaktaufnahme

Sofern Sie per E-Mail den Kontakt mit uns aufnehmen, werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Diese Daten werden für Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens und der Kontaktaufnahme mit Ihnen gespeichert.

Wenn Sie Gebrauch von unserem Kontaktformular machen, werden die folgenden personenbezogenen Daten von Ihnen gespeichert: Ihr Name, Ihre Anschrift,  Ihre E-Mail-Adresse.

Die Löschung der Daten erfolgt, sobald deren Speicherung für die Bearbeitung Ihres Anliegens nicht mehr erforderlich ist.

 

VI. Betroffenenrechte

Sie können folgende Rechte geltend machen:

Auskunft/ Akteneinsicht

Gem. Art. 15 DSGVO haben Sie das Recht, Auskunft bzw. Akteneinsicht über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten.

Berichtigung

Sind bei uns gespeicherte personenbezogene Daten unrichtig oder unvollständig, haben Sie gem. Art. 16 DSGVO das Recht, diese berichtigen bzw. vervollständigen zu lassen.

Löschung

Art. 17 DSGVO normiert das Recht auf Löschung personenbezogener Daten. Dieses Recht steht Ihnen insbesondere dann zu, wenn die Speicherung der personenbezogenen Daten zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben nicht mehr erforderlich ist oder Sie Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen haben.

Einschränkung der Verarbeitung

Gem. Art. 18 DSGVO können Sie die Einschränkung der personenbezogenen Daten verlangen, wenn

  • die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird
  • die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen
  • wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen
  • oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben

Widerspruch

Sie können bei Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, ein Widerspruchsrecht geltend machen. Gem. Art. 21 DSGVO ist jedoch zu berücksichtigten, ob schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vorliegen oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

Datenübertragbarkeit

Ist die Verarbeitung Ihrer Daten mit  Hilfe eines automatisierten Verfahrens erfolgt, haben Sie gem. Art. 20 DSGVO das Recht, die Daten in einem gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und an eine andere Schule zu übermitteln bzw. durch uns übermitteln zu lassen.

Widerruf der Einwilligung

Sie haben gem. Art. 7 Absatz 3 DSGVO das Recht, uns erteilte Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

Beschwerde

Art. 77 DSGVO normiert ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover. E-Mail: [email protected]

Informationsblatt Datenschutzverordnung

gemäß Art. 13 ff. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)



I. Datenverarbeitung

 Die Schule erhebt und speichert personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten zum Zwecke der Erfüllung des Bildungsauftrags oder der Fürsorgeaufgaben, zur Erziehung oder Förderung der Schülerinnen und Schüler oder zur Erforschung oder Entwicklung der Schulqualität, soweit dies erforderlich ist. Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung ist § 31 Abs.1 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG). Ohne eine rechtliche Grundlage ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn in die Verarbeitung eingewilligt wird. Die betreffenden Daten können freiwillig von Ihnen angegeben werden. 

 Welche personenbezogenen Daten die Schule zu welchen Zwecken verarbeitet, können Sie der im Anhang beigefügten Tabelle entnehmen. 

   

II. Übermittlungen personenbezogener Daten

 Die Anschrift der Schülerin oder des Schülers und der Erziehungsberechtigten wird an den Landkreis Aurich als Träger der Schülerbeförderung und die unteren Gesundheitsbehörden zum Zwecke der Durchführung der Schuleingangsuntersuchung übermittelt. Grundlage für diese Übermittlungen ist § 31 Abs.1 S.2 NSchG. 

 Gemäß § 31 Abs. 2 NSchG übermittelt die zuständige Meldebehörde den Grundschulen personenbezogene Daten der im jeweiligen Schulbezirk gemeldeten Kinder, deren Schulpflicht im folgenden Jahr beginnt, sowie die Daten der gesetzlichen Vertreter. Dies geschieht auch, wenn die Kinder vor dem Beginn der Schulpflicht durch Umzug innerhalb der Gemeinde den Schulbezirk wechseln oder in die Gemeinde zuziehen. Die Schule erhält folgende Daten durch die Meldebehörde übermittelt: 

   

 1. zum Kind 

 a) Familienname, 

 b) Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, 

 c) Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, 

 d) Geschlecht, 

   

 2. zu den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern 

 a) Familienname, 

 b) Vornamen, 

 c) Anschrift, 

 d) Auskunftssperren nach § 51 des Bundesmeldegesetzes und bedingte Sperrvermerke 

     nach § 52 des Bundesmeldegesetzes. 

   

 Diese Daten werden von der abgebenden Schule an die aufnehmende Schule zum Zweck der Überwachung der Einhaltung der Schulpflicht übermittelt, wenn eine schulpflichtige Schülerin oder ein schulpflichtiger Schüler die Schule innerhalb Niedersachsens wechselt. Weitere Übermittlungen sind der im Anhang beigefügten Tabelle zu entnehmen. 

   

III. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

 Im Schulbereich ist für die Speicherdauer der Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums zur „Aufbewahrung von Schriftgut in öffentlichen Schulen: Löschung personenbezogener Daten nach § 17 Abs. 2 NDSG“ 2.1.2012 (RdErl. d. MK v. 2.1.2012 - 11-02201/1, 05410/1.2 (Nds.MBl. Nr.3/2012 S.81; SVBl. 3/2012 S.162) - VORIS 22560 - Im Einvernehmen mit der StK und dem MI -) maßgebend. 

Gebrauch von "Smartwatches" und anderer Aufnahmegeräte in der Schule


Seit einiger Zeit verdrängen sog. Smartwatches immer mehr die klassische Armbanduhr. Während zu Beginn dieser Entwicklung Erwachsene diese Uhren nutzten, um über ein Smartphone mit dem Internet verbunden zu sein oder um Fitnessdaten zu erheben und zu speichern, sind nunmehr auch eine Vielzahl speziell für Kinder und Jugendliche entwickelte Modelle auf den Markt gekommen. Solche Smartwatches für Kinder verfügen teilweise über Funktionen, die im Schulalltag zu Konflikten und datenschutzrechtlichen Problemen führen können. Neben einer satellitengestützten Ortungsfunktion enthalten manche Modelle versteckte Mikrofone, die es ermöglichen sämtliche Geräusche in der Umgebung der Smartwatch, insbesondere Gespräche, aufzeichnen. Die Aufnahmen können entweder direkt auf der Smartwatch gespeichert werden oder durch Nutzung einer eingebauten Mobilfunkkarte direkt an ein Handy der Erziehungsberechtigten übertragen werden. Es liegt auf der Hand, dass heimliche Aufnahmen des im Unterricht und in den Pausen gesprochenen Wortes rechtswidrig und daher nicht akzeptabel sind. Die Schule muss das Kollegium und die anderen Schülerinnen und Schüler vor solchen heimlichen Aufnahmen schützen. Eine Entscheidung der Bundesnetzagentur unterstützt die Schulen beim Vorgehen gegen heimliche Aufnahmen durch Smartwatches. Am 17.11.2017 hat die Bundesnetzagentur den Verkauf derartiger Uhren verboten, weil es sich dabei um verbotene Abhörgeräte handelt. Personen, die solche Uhren bereits erworben haben, werden durch die Bundesnetzagentur aufgefordert, diese zu vernichten und einen Vernichtungsnachweis dazu aufzubewahren. 

 Weitere Informationen dazu sind auf der Homepage der Bundesnetzagentur abrufbar: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/17112017_Verbraucherschutz.html

 Sofern eine Lehrkraft feststellt, dass eine Schülerin oder ein Schüler eine Smartwatch mit Abhörfunktion trägt, wird die Schülerin oder der Schüler aufgefordert, diese abzunehmen und ihr auszuhändigen. Die Lehrerin oder der Lehrer sollte dann die Smartwatch ausschalten und am Ende des Schulalltages der Schülerin oder dem Schüler die Uhr zurückzugeben. 

 Den Erziehungsberechtigten wird grundsätzlich untersagt, solche Uhren ihren Kindern mit in die Schule zu geben. Eltern, die sichergehen wollen, sich nicht strafbar zu machen, sollen die Uhr vernichten und einen Nachweis über die Vernichtung aufbewahren. Dazu müssen sie das Gerät beispielsweise zu einem Recyclinghof bringen und sich von dem bestätigen lassen, dass sie es dort abgegeben haben. Im Zweifel genüge aber auch ein Foto, das die Zerstörung dokumentiere. 

 Die Bundesnetzagentur hatte bereits Puppen verboten, die heimlich Video- und Tonaufnahmen machen können. Damals war angekündigt worden, interaktives Spielzeug stärker zu prüfen, als auch auf die Entscheidung der Bundesnetzagentur und die Pflicht zur Vernichtung dieser Uhren hingewiesen wird.